Diese allgemeinen Leih- und Nutzungsbedingungen regeln das grundsätzliche Rechtsverhältnis
zwischen dem Projekt Fridas Leihladen der Solidarökonomischen Initiative e.V. (Leihgeber) und den
Nutzer:innen (Leihnehmer:innen) der Güter des Leihladens, sowie die Rechtsbeziehung zu im
Leihladen abgegeben Gütern.
§ 1 – Unentgeltlichkeit und Eigentum der Leihgüter
Die Leihe aller Güter (Leihgüter) aus dem Pool des Frida Leihladens (Leihgebers) ist für die
Leihnehmer:in unentgeltlich (vgl. BGB § 598). Die Leihgüter sind nur für den privaten Gebrauch
bestimmt. Die kommerzielle Nutzung ist untersagt (vgl. BGB § 603).
§ 2 – Alter
Die Leihgabe bei Fridas Leihladen ist erst ab 16 Jahren möglich und wird im Rahmen der
Datenerfassung anhand eines amtlichen Lichtbildausweises überprüft.
§ 3 – Kaution
Auf einige Leihgüter wird eine angemessene Kaution erhoben, die in Bargeld zu hinterlegende Kaution
wird nicht verzinst als Sicherheitsleistung verwahrt.
§ 4 – Leihfristen
Die Ausleihzeit wird individuell zwischen Leihgeber und Leihnehmer:in vertraglich vereinbart. Dies
geschieht unter Abwägung der Art des Leihgutes, der persönlichen Nutzungsabsicht und der Nachfrage
betreffend das Leihgut. Das Leihgut ist nach der Nutzung schnellstmöglich, spätestens zum Ablauf der
vereinbarten Leihdauer zurückzugeben. Eine Verlängerung der Leihfrist kann in Abpsrache mit Fridas
Leihladen erfolgen.
§ 5 – Rückgabe
Die Rückgabe des Leihgutes ist mit Ablauf der vereinbarten Frist fällig (BGB §604). Das Leihgut muss
bei der Rückgabe sauber, funktionsfähig und vollständig sein. Ist dies nicht der Fall, kann der
Leihgeber ein Entgelt in Höhe der Reinigungs- oder der Reparaturkosten oder des
Wiederbeschaffungswertes erheben. Wird der ausgeliehene Gegenstand nach Ablauf der Leihfrist auch
nach Aufforderung in Textform nicht zurückgegeben, ist der entstandene Schaden von dem:der
Leihnehmer:in zu ersetzen. Die hinterlegte Kaution wird hierauf angerechnet.
§ 6 – Haftung/Reparatur/Verschleiß
Der Leihgeber haftet nicht für ausgeliehene Gegenstände und durch die Nutzung entstehende
Folgeschäden (vgl. BGB § 599). Für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch des Leihgutes
entstehen haften die jeweiligen Leihnehmer:innen. Im Fall einer nach Rückgabe erforderlichen
Reparatur des Leihgutes, die der:die Leihnehmer:in verursacht oder zu verantworten hat, trägt der:die
Leihnehmer:in die hierfür anfallenden Kosten. Die hinterlegte Kaution wird hierauf angerechnet. Ein
gebrauchsüblicher Verschleiß verpflichtet nicht zur Reparatur oder zum Ersatz des Leihgutes.
§ 7 – Nebenabreden/Abweichende Vertragsvereinbarungen
Nebenabreden, Ergänzungen, Abänderungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der
Schriftform und sind von den Parteien zu unterzeichnen.
§ 8 – Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 44145 Dortmund.
§ 9 – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit derselben im Übrigen nicht berührt.